Richtlinie 2008/73/EG des Rates vom 15. Juli 2008 zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/426/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 91/496/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach den Gemeinschaftsvorschriften gibt es verschiedene Verfahren für die Registrierung, Auflistung, Aktualisierung, Übermittlung und Veröffentlichung dieser tiergesundheitlichen Einrichtungen. Die Auflistung und Aktualisierung ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Verfahren kompliziert, und die praktische Anwendung dieser Listen ist für die zuständigen Kontrolldienste und betroffenen Wirtschaftsbeteiligten sehr schwierig.
Erwägungsgrund 2 32008L0073Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen