Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass niemand lediglich aufgrund der Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung der Zusammenfassung haftet, es sei denn, sie ist irreführend oder unrichtig oder steht im Widerspruch zu den einschlägigen Teilen des Prospekts. Die Zusammenfassung sollte diesbezüglich einen eindeutigen Warnhinweis enthalten.
Erwägungsgrund 16 32010L0073Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen