Erwägungsgrund 5 32010L0073
Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Berichts der Hochrangigen Gruppe für Finanzmarktaufsicht in der Europäischen Union („De-Larosière-Bericht“), hat die Kommission am 23. September 2009 konkrete Gesetzgebungsvorschläge für die Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems vorgelegt, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden eng mit neuen Europäischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Eine dieser neuen Behörden, die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde), soll an die Stelle des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden treten.