Art. 70a 32010L0075
Geltungsbereich
Dieses Kapitel gilt für die in Anhang Ia aufgeführten Tätigkeiten, die die im genannten Anhang festgelegten Kapazitätsschwellenwerte erreichen.
Dieses Kapitel gilt für die in Anhang Ia aufgeführten Tätigkeiten, die die im genannten Anhang festgelegten Kapazitätsschwellenwerte erreichen.