Erwägungsgrund 19 32011L0070
Zwar entscheidet weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst über seinen Energiemix, aber in allen Mitgliedstaaten fallen radioaktive Abfälle an, sei es bei der Stromerzeugung oder bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft, Medizin oder Forschung oder bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen oder bei Sanierungs- und Interventionsmaßnahmen.