Erwägungsgrund 7 32011L0070
Die Richtlinie 2003/122/Euratom des Rates regelt die Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen, einschließlich ausgedienter Strahlenquellen. In Einklang mit dem Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (im Folgenden „Gemeinsames Übereinkommen“), dem Verhaltenskodex der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für die Sicherheit und Sicherung radioaktiver Strahlenquellen und der branchenüblichen Praxis können ausgediente umschlossene Quellen wiederverwendet, recycelt oder endgelagert werden. Dies erfordert in vielen Fällen, dass die Quelle oder die Ausrüstung, die die Quelle enthält, an einen Lieferanten oder Hersteller zur Requalifizierung oder Bearbeitung zurückgeführt wird.