Erwägungsgrund 30 32011L0070
Die einzelnen Schritte bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sind eng miteinander verzahnt. Entscheidungen, die bei einem Schritt getroffen werden, können einen nachfolgenden Schritt beeinflussen. Deshalb sollten solche wechselseitigen Abhängigkeiten bei der Ausarbeitung nationaler Programme berücksichtigt werden.