Erwägungsgrund 9 32011L0070
Die Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates enthält ein System der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) zur Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente. Diese Richtlinie wurde durch die Empfehlung 2008/956/Euratom der Kommission vom 4. Dezember 2008 über Kriterien für die Ausfuhr radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Drittländer ergänzt.