Erwägungsgrund 36 32011L0070
Ein Vertrag zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Kroatien über den Status und andere rechtliche Beziehungen in Bezug auf Investitionen in das Kernkraftwerk Krško und auf dessen Nutzung und Stilllegung regelt das gemeinsame Eigentum an einem Kernkraftwerk. Dieser Vertrag sieht eine gemeinsame Verantwortung für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente vor. Daher sollte eine Ausnahme von einigen Bestimmungen dieser Richtlinie vorgesehen werden, um die uneingeschränkte Anwendung dieses bilateralen Vertrags nicht zu behindern.