Erwägungsgrund 29 32011L0070
Es besteht Einverständnis, dass nationale Vorkehrungen für die Sicherheit abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in Form eines Gesetzes-, Regulierungs- oder Organisationsinstruments angewendet werden, wobei die Wahl des Instruments den Mitgliedstaaten überlassen bleibt.