Erwägungsgrund 8 32011L0070
Die Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie erfasst die Bewirtschaftung möglicherweise radioaktiven Abfalls aus der mineralgewinnenden Industrie, schließt aber speziell mit der Radioaktivität zusammenhängende Aspekte, die unter den Euratom-Vertrag fallen, aus.