Erwägungsgrund 38 32011L0070
Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle als wesentliches Element zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus sollte sich auf Lernprozesse durch Betriebserfahrung gründen.