Erwägungsgrund 33 32011L0070
Einige Mitgliedstaaten sehen die gemeinsame Nutzung von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, einschließlich Endlagern, als eine potenziell nützliche, sichere und kostengünstige Option an, wenn sie sich auf eine Vereinbarung zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten stützt.