Erwägungsgrund 27 32011L0070
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass ausreichende Finanzmittel für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verfügbar sind.
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass ausreichende Finanzmittel für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verfügbar sind.