Erwägungsgrund 10 32013L0055
Systeme der beruflichen Bildung haben sich als hilfreiches Instrument dafür erwiesen, die Beschäftigung junger Menschen sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang von der Ausbildung in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Bei der Überarbeitung der Richtlinie 2005/36/EG sollten deren Besonderheiten deshalb in vollem Umfang berücksichtigt werden.