Erwägungsgrund 35 32013L0055
Nach den positiven Erfahrungen mit der gegenseitigen Evaluierung im Rahmen der Richtlinie 2006/123/EG sollte ein ähnliches Evaluierungssystem in die Richtlinie 2005/36/EG aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten mitteilen, welche Berufe sie reglementieren und aus welchen Gründen, und die Ergebnisse untereinander erörtern. Ein solches System würde zu mehr Transparenz am Markt für freiberufliche Dienstleistungen beitragen.