Erwägungsgrund 14 32013L0055
Aus der Überprüfung der Richtlinie 2005/36/EG ergab sich die Notwendigkeit, die Verzeichnisse der Tätigkeiten in Industrie, Handel und Handwerk in Anhang IV zu aktualisieren und dabei mehr Klarheit und Flexibilität zu schaffen, gleichzeitig aber eine auf Berufserfahrung gestützte Regelung der automatischen Anerkennung für diese Tätigkeiten beizubehalten. Anhang IV bezieht sich zurzeit auf die Internationale Standardklassifikation der Wirtschaftszweige (ISIC) aus dem Jahr 1958 und spiegelt die aktuelle Struktur der Wirtschaftstätigkeiten nicht mehr wider. Die ISIC ist seit 1958 mehrfach überarbeitet worden. Daher sollte die Kommission den Anhang IV anpassen können, damit die Regelung der automatischen Anerkennung unberührt bleiben kann.