Erwägungsgrund 41 32014L0066
Um die rasche Bearbeitung von Anträgen zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten dem elektronischen Informationsaustausch und der elektronischen Übermittlung relevanter Dokumente den Vorzug geben, sofern nicht technische Schwierigkeiten auftreten oder wesentliche Interessen dem entgegenstehen.