Erwägungsgrund 45 32014L0066
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, wie sie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, die ihrerseits auf den Rechten fußt, die sich aus den von der Union und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas ableiten.