Erwägungsgrund 32 32014L0066
Hat ein Mitgliedstaat die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen, der die Kriterien dieser Richtlinie erfüllt, beschlossen, so ist diesem ein Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer zu erteilen, der ihn berechtigt, seine Abordnung unter bestimmten Bedingungen in mehrere, zum gleichen transnationalen Unternehmen gehörende Niederlassungen, die ihren Sitz auch in anderen Mitgliedstaaten haben können, zu erfüllen.