Erwägungsgrund 36 32014L0066
Diese Richtlinie sollte unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer nicht daran hindern, an Standorten von Kunden innerhalb des Mitgliedstaats, in dem die aufnehmende Niederlassung ihren Sitz hat, eine spezifische Tätigkeit auszuüben, sofern sie im Einklang mit den in diesem Mitgliedstaat für derartige Beschäftigungen geltenden Bestimmungen steht.