Erwägungsgrund 15 32018L0410
Obwohl das Pro-Kopf-BIP Griechenlands zu Marktpreisen im Jahr 2014 unter 60 % des Unionsdurchschnitts lag, ist das Land kein Begünstigter des Modernisierungsfonds und sollte deshalb Zertifikate verlangen können, um die Dekarbonisierung der Stromversorgung von Inseln innerhalb seines Hoheitsgebiets zu kofinanzieren. Diese Zertifikate sollten aus der Höchstmenge der Zertifikate nach Artikel 10a Absatz 5 der Richtlinie 2003/87/EG stammen, die bis zum 31. Dezember 2020 nicht kostenlos zugeteilt wurden und sollten im Einklang mit den für den Modernisierungsfonds geltenden Modalitäten versteigert werden.