Erwägungsgrund 6 32018L0410
Eine der Hauptprioritäten der Union besteht darin, eine krisenfeste Energieunion zu schaffen, die ihre Bürger und Industrieunternehmen mit sicherer, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und erschwinglicher Energie versorgt. Um dies zu erreichen, müssen weiterhin ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen, mit dem EU-EHS als Eckpfeiler der Klimapolitik der Union, durchgeführt und auch bei den anderen Aspekten der Energieunion Fortschritte erzielt werden. Die Durchführung des im Rahmen der Union für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festgeschriebenen Reduktionsziels trägt dazu bei, dass ein wirksamer CO2-Preis erreicht wird und weiterhin Anreize für kosteneffiziente Treibhausgasemissionsreduktionen bestehen.