Erwägungsgrund 4 32018L0410
In Übereinstimmung mit der Verpflichtung der Mitgesetzgeber, die in der Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegt ist, sollten alle Wirtschaftssektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Im Rahmen des Übereinkommens von Paris haben sich die Union und ihre Mitgliedstaaten zu einem gesamtwirtschaftlichen Reduktionsziel verpflichtet. Die Bemühungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) um die Begrenzung der Emissionen aus der internationalen Seeschifffahrt sind bereits im Gange und sollten gefördert werden. Die IMO hat einen Prozess zur Annahme einer ersten Emissionsreduktionsstrategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des internationalen Seeverkehrs im Jahr 2018 eingeleitet. Die Annahme eines ehrgeizigen Emissionsreduktionsziels als Teil dieser ersten Strategie ist zu einer vordringlichen Angelegenheit geworden und sie ist wichtig, um zu gewährleisten, dass der internationale Seeverkehr seinen gerechten Anteil an den Anstrengungen übernimmt, die erforderlich sind, um das im Übereinkommen von Paris vorgegebene Ziel, den Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten, zu erreichen. Die Kommission sollte dies regelmäßig überprüfen und mindestens einmal jährlich dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die im Rahmen der IMO erzielten Fortschritte im Hinblick auf ein ehrgeiziges Emissionsreduktionsziel und über Begleitmaßnahmen vorlegen, um zu gewährleisten, dass der Sektor gebührend zu den zur Erreichung der Ziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris erforderlichen Anstrengungen beiträgt. Maßnahmen seitens der IMO oder der Union sollten ab 2023 einsetzen; dies gilt auch für die Vorbereitungsarbeiten zur Annahme und Durchführung sowie die gebührende Berücksichtigung aller Akteure.