Erwägungsgrund 22 32018L0410
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1814 wird eine Marktstabilitätsreserve für das EU-EHS angelegt, damit das Auktionsangebot flexibler und das System krisenfester wird. Dieser Beschluss regelt außerdem, dass Zertifikate, die neuen Markteilnehmern bis 2020 nicht zugeteilt wurden, sowie Zertifikate, die wegen Betriebseinstellungen und teilweisen Betriebseinstellungen nicht zugeteilt wurden, der Marktstabilitätsreserve zuzuschlagen sind.