Erwägungsgrund 18 32018L0410
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Oktober 2014 bestätigt, dass die Option einer kostenlosen Zuteilung an den Energiesektor bis 2030 weiter bestehen sollte und dass die Modalitäten, einschließlich der Transparenz, der optionalen kostenlosen Zuteilung für die Modernisierung des Energiesektors in bestimmten Mitgliedstaaten verbessert werden sollten. Investitionsprojekte im Wert von mindestens 12,5 Mio. EUR oder mehr sollten von dem betreffenden Mitgliedstaat im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und nach klaren und transparenten Regeln ausgewählt werden, damit gewährleistet ist, dass kostenlos zugeteilte Zertifikate entsprechend den Zielen der Energieunion zur Förderung von Realinvestitionen in die Modernisierung oder Diversifizierung des Energiesektors verwendet werden. Investitionsprojekte im Wert von weniger als 12,5 Mio. EUR sollten ebenfalls für eine Finanzierung in Form kostenloser Zertifikate in Frage kommen. Der betreffende Mitgliedstaat sollte derartige Projekte nach klaren und transparenten Kriterien auswählen. Zu den Ergebnissen dieses Auswahlverfahrens sollte die Öffentlichkeit konsultiert werden. In der Phase der Auswahl von Investitionsprojekten sowie in deren Durchführungsphase sollte die Öffentlichkeit ordnungsgemäß informiert werden. Investitionen sollten durch Mittel von privaten juristischen Personen ergänzt werden; dies kann auch gesonderte Mittel von privaten juristischen Personen, die vollständig oder teilweise Eigentum der öffentlichen Hand sind, einschließen.