Erwägungsgrund 17 32018L0410
Im Hinblick auf die Straffung der Finanzierungsmechanismen und die Minimierung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung sollten die betreffenden Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihren Anteil an den 10 % der umverteilten Zertifikate und der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung für die Modernisierung des Energiesektors im Einklang mit den Bestimmungen des Modernisierungsfonds zu verwenden. Um die Berechenbarkeit und die Transparenz hinsichtlich der Mengen an Zertifikaten, die entweder für Versteigerungen oder für die übergangsweise kostenlose Zuteilung zur Verfügung stehen, und hinsichtlich der Vermögenswerte, die vom Modernisierungsfonds verwaltet werden, zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission vor 2021 über ihre Absicht, ihre Mittel im Rahmen des Modernisierungsfonds zu erhöhen, unterrichten.