Richtlinie (EU) 2019/878 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/36/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 31 32019L0878Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen