Erwägungsgrund 13 32019L0904
Abhängig von Faktoren wie der Verfügbarkeit geeigneter und nachhaltigerer Alternativen, der Möglichkeit, Verbrauchsgewohnheiten zu ändern, sowie der Frage, inwieweit sie bereits von geltenden Vorschriften der Union abgedeckt sind, sollten Einwegkunststoffartikel, die unter diese Richtlinie fallen, durch eine oder mehrere Maßnahmen geregelt werden.