Erwägungsgrund 25 32019L0904
Wenngleich alle Kunststoffabfälle im Meer die Umwelt und die menschliche Gesundheit gefährden und bekämpft werden sollten, dürfen Verhältnismäßigkeitsaspekte nicht außer Acht gelassen werden. In diesem Sinne sollten Fischer und handwerkliche Hersteller von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, nicht als Hersteller gelten und sollten nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen der Hersteller im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung verantwortlich gemacht werden.