Erwägungsgrund 34 32019L0904
Es ist sachgemäß, den Mitgliedstaaten zu gestatten, sich dafür zu entscheiden, bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie im Wege von Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Wirtschaftszweigen umzusetzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.