Erwägungsgrund 32 32021L2118
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung der Richtlinie 2009/103/EG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zu Form und Inhalt der Bescheinigungen des Schadenverlaufs übertragen werden. Diese Durchführungsbefugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.