Erwägungsgrund 37 32021L2118
Die Kommission sollte im Rahmen der Bewertung der Funktionsweise der Richtlinie 2009/103/EG deren Anwendung überwachen und dabei die Zahl der Geschädigten, die Höhe der Forderungen, die aufgrund von Zahlungsverzögerungen nach grenzüberschreitenden Insolvenzfällen ausstehen, die Höhe der Mindestdeckungssummen in den Mitgliedstaaten, die Höhe der Ansprüche aufgrund Fahrens ohne Versicherungsschutz im grenzüberschreitenden Verkehr und die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Bescheinigungen des Schadenverlaufs berücksichtigen.