Erwägungsgrund 39 32021L2118
Um sicherzustellen, dass die Richtlinie 2009/103/EG ihren Zweck, nämlich den Schutz potenzieller Geschädigter von Unfällen mit Kraftfahrzeugen, weiterhin erfüllt, sollte die Kommission diese Richtlinie auch im Lichte der technologischen Entwicklungen, einschließlich des verstärkten Einsatzes autonomer und halbautonomer Fahrzeuge, überwachen und überprüfen. Außerdem sollte sie untersuchen, wie Versicherungsunternehmen Systeme nutzen, in denen die Prämien durch die Bescheinigungen des Schadenverlaufs der Versicherungsnehmer beeinflusst werden. Darüber hinaus sollte die Kommission die Wirksamkeit der für grenzüberschreitende Versicherungskontrollen verwendeten Informationssysteme zum Informationsaustausch bewerten.