Erwägungsgrund 10 32021L0514
Die Meldepflicht sollte sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch nicht grenzüberschreitende Tätigkeiten erstrecken, um die Wirksamkeit der Meldevorschriften, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, gleiche Wettbewerbsbedingungen und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten. Darüber hinaus würde eine solche Anwendung der Meldevorschriften den Verwaltungsaufwand für die digitalen Plattformen verringern.