Erwägungsgrund 34 32021L0514
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2011/16/EU und insbesondere für den automatischen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung eines Standardformblatts mit einer beschränkten Anzahl von Bestandteilen, einschließlich der Sprachenregelung, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.