Erwägungsgrund 13 32021L0514
Im Interesse der Vereinfachung und einer Verringerung der Befolgungskosten wäre es angemessen, Plattformbetreiber zu verpflichten, Einkünfte, die Verkäufer durch die Nutzung der digitalen Plattform erzielen, in einem einzigen Mitgliedstaat zu melden.