Erwägungsgrund 8 32021L0514
Da die von den Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte oder steuerpflichtigen Beträge größtenteils grenzüberschreitend fließen, würde die Meldung von Informationen betreffend relevante Tätigkeiten zusätzliche positive Ergebnisse bringen, wenn diese Informationen auch an die Mitgliedstaaten übermittelt würden, in denen die erzielten Einkünfte zu versteuern wären. Insbesondere der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden ist von entscheidender Bedeutung, um diesen Steuerbehörden die erforderlichen Informationen für die ordnungsgemäße Veranlagung von Ertragsteuern und der Mehrwertsteuer zu liefern.