Erwägungsgrund 37 32021L0514
Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Diese Richtlinie zielt vor allem darauf ab, die uneingeschränkte Wahrung des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten und der unternehmerischen Freiheit sicherzustellen.