Erwägungsgrund 24 32021L0514
Die multilateralen Prüfungen, die mit Unterstützung des durch die Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programms Fiscalis 2020 durchgeführt werden, haben den Nutzen koordinierter Prüfungen eines oder mehrerer Steuerpflichtiger, die von gemeinsamem oder ergänzendem Interesse für die zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten sind, gezeigt. Solche gemeinsamen Maßnahmen werden derzeit nur auf der Grundlage der kombinierten Anwendung der jeweils geltenden Bestimmungen bezüglich der Anwesenheit Bediensteter eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats und bezüglich gleichzeitiger Prüfungen durchgeführt. Dieses Verfahren hat allerdings in zahlreichen Fällen gezeigt, dass weitere Verbesserungen erforderlich sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.