Erwägungsgrund 7 32021L0514
Steuerverwaltungen fordern häufig Informationen von Plattformbetreibern an. Dadurch entstehen diesen Betreibern erhebliche Verwaltungs- und Befolgungskosten. Gleichzeitig haben einige Mitgliedstaaten einseitige Meldepflichten eingeführt, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Plattformbetreiber bedeutet, da sie viele nationale Meldestandards einhalten müssen. Die Einführung einer standardisierten Meldepflicht, die für den gesamten Binnenmarkt gelten würde, ist daher von zentraler Bedeutung.