Erwägungsgrund 20 32021L0514
Das Ziel, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verhindern, könnte dadurch erreicht werden, dass Plattformbetreiber verpflichtet werden, mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte frühzeitig, d. h. bevor die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ihre jährliche Steuerveranlagung vornehmen, zu melden. Um den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten die Arbeit zu erleichtern, sollten die gemeldeten Informationen binnen einem Monat nach ihrer Meldung ausgetauscht werden. Um den automatischen Informationsaustausch zu erleichtern und die Ressourcen effizienter zu nutzen, sollte der Informationsaustausch elektronisch über das vorhandene Gemeinsame Kommunikationsnetz (common communication network — CCN) der Union erfolgen.