Erwägungsgrund 18 32021L0514
Um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verhindern, sollte die Meldung einer Geschäftstätigkeit auch die Vermietung von Immobilien, persönlich erbrachte Dienstleistungen, den Verkauf von Waren und die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel umfassen. Tätigkeiten eines Verkäufers, der als Angestellter des Plattformbetreibers handelt, sollten nicht unter diese Meldepflicht fallen.