Erwägungsgrund 1 31989R0120
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 645/75 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3677/86, wurden die gemeinsamen Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhrabschöpfungen und -abgaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse festgelegt. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen erscheint es angebracht, in diese Verordnung einige neue Vorschriften aufzunehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und um einer leistungsfähigen Verwaltung willen empfiehlt es sich, die einschlägige Regelung neu zu fassen,