Erwägungsgrund 4 31989R0120
Manche Ausfuhren sind wirtschaftlich bedeutungslos oder betreffen nur sehr geringe Mengen. Es erscheint daher möglich, sie von der Erhebung der Ausfuhrabschöpfung auszunehmen.
Manche Ausfuhren sind wirtschaftlich bedeutungslos oder betreffen nur sehr geringe Mengen. Es erscheint daher möglich, sie von der Erhebung der Ausfuhrabschöpfung auszunehmen.