Erwägungsgrund 5 31989R0120
Es empfiehlt sich, daß das für die Anwendung der Ausfuhrabschöpfung maßgebliche Datum und der Mitgliedstaat bestimmt werden, in dem diese Abschöpfung erhoben wird.
Es empfiehlt sich, daß das für die Anwendung der Ausfuhrabschöpfung maßgebliche Datum und der Mitgliedstaat bestimmt werden, in dem diese Abschöpfung erhoben wird.