Erwägungsgrund 26 32006R1287
Der Begriff der Ware sollte keine Dienstleistungen oder sonstigen Faktoren beinhalten, bei denen es sich nicht um Güter handelt, wie z. B. Währungen oder Immobilienrechte, bzw. vollständig immaterielle Werte.
Der Begriff der Ware sollte keine Dienstleistungen oder sonstigen Faktoren beinhalten, bei denen es sich nicht um Güter handelt, wie z. B. Währungen oder Immobilienrechte, bzw. vollständig immaterielle Werte.