Erwägungsgrund 6 32006R1287
Für die Zwecke der Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten sollte eine Bezugnahme auf den Typ des Auftrags als Bezugnahme auf den Status des Auftrags als Limitauftrag, Auftrag zum Marktpreis oder eine bestimmte andere Art von Auftrag verstanden werden. Für die Zwecke der Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten sollte eine Bezugnahme auf die Art des Auftrags oder des Geschäfts als Bezugnahme auf Aufträge zur Zeichnung von Wertpapieren oder auf die Zeichnung von Wertpapieren bzw. als Bezugnahme auf Aufträge zur Ausübung einer Option oder die Ausübung einer Option oder als Bezugnahme auf vergleichbare Kundenaufträge oder -geschäfte verstanden werden.