Erwägungsgrund 35 32006R0051
Auf ihrer 24. Jahrestagung hat die CCAMLR 2005 Fangbeschränkungen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände verabschiedet. Die CCAMLR hat außerdem die Teilnahme von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft an der Versuchsfischerei auf Dissostichus spp. in den FAO-Untergebieten 88.1 und 88.2 sowie in den Bereichen 58.4.1, 58.4.2, 58.4.3a und 58.4.3b genehmigt und die betreffenden Fangtätigkeiten von Fang- und Beifanggrenzen sowie bestimmten technischen Maßnahmen abhängig gemacht. Diese Grenzen und technischen Maßnahmen sind ebenfalls anzuwenden.