Erwägungsgrund 29 32006R0051
Um sicherzustellen, dass von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern gefangener Blauer Wittling ordnungsgemäß erfasst wird, müssen die Kontrollvorschriften für solche Schiffe verschärft werden.
Um sicherzustellen, dass von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern gefangener Blauer Wittling ordnungsgemäß erfasst wird, müssen die Kontrollvorschriften für solche Schiffe verschärft werden.